Bürger fragen – Ihre Feuerwehr antwortet: Teil 5

Wer muss bei Fehlalarm eines privaten Rauchwarnmelders zahlen und was gibt es zu beachten?

Wer ist für die Rauchwarnmelder verantwortlich?

Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Bei Mietwohnungen liegt es also in der Regel in der Verantwortung der Mieterin oder des Mieters als Wohnungsbesitzerin oder -besitzer, zum Beispiel einen Batteriewechsel an den Rauchwarnmeldern rechtzeitig durchzuführen. Dies sollte vorab mit dem Vermieter geklärt werden. Jedenfalls müssen Rauchwarnmelder spätestens alle 12 Monate fachkundig gewartet werden und auch das von der Herstellerfirma empfohlene „Verfallsdatum“ für den Austausch der Geräte muss beachtet werden, da die Zuverlässigkeit durch Verschmutzung des optischen oder photoelektrischen Systems sowie durch Alterung der Bauteile nach etwa zehn Jahren sinkt.

Kosten bei Fehlalarm:

Da Rauchwarnmelder nur in dem Raum alarmieren, in dem sie installiert sind, erfolgt die Alarmierung der Feuerwehr in der Regel durch eine Person, die das Signal eines Rauchwarnmelders wahrnimmt. Die alarmierende Person ist nur dann kostenersatzpflichtig, wenn ihr für die Fehlalarmierung böswilliger Vorsatz oder grob fahrlässige Unkenntnis der Tatsachen vorgeworfen werden kann.

Wer kommt für die eventuellen Schäden auf, die an Haus- und Wohnungstüren oder sonstigen Einrichtungen entstehen können, wenn sich die Feuerwehr Zugang verschafft?

Die vom Technischen Einsatzleiter der Feuerwehr angeordneten Maßnahmen sind vom Eigentümer und Besitzer des betroffenen Grundstücks zu dulden. Hierzu gehört auch die Beschädigung von Türen oder anderen Gebäudeteilen, wenn die Feuerwehr bei einer Alarmierung davon ausgehen durfte, dass eine Gefahr vorlag. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Gemeinde als Trägerin der Feuerwehr besteht nicht.

Sonstiges:

Rauchwarnmelder können über Netzstrom oder mit Batterie betrieben werden. Bei Geräten mit Batteriebetrieb ist zu unterscheiden zwischen solchen, die mit handelsüblichen Batterien betrieben werden, die von der Benutzerin oder vom Benutzer auszuwechseln sind, und solchen mit fest eingebauten Langzeitbatterien; letztere müssen bei leeren Batterien komplett ausgetauscht werden.

Ihre Feuerwehr Edingen-Neckarhausen begrüßt die Rauchwarnmelderpflicht für Privathaushalte. Keinesfalls sollten Bürgerinnen und Bürger bei einer auch nur vermuteten Notsituation auf einen Notruf verzichten. Daher raten wir: Lieber einmal zuviel anrufen als einmal zu wenig. Sollten Sie fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Rauchwarnmelder retten leben.
Weitere Info’s unter www.rauchmelder-lebensretter.de