Bürger fragen – Ihre Feuerwehr antwortet: Teil 6

Dürfen die Feuerwehrleute auf der Anfahrt zum Gerätehaus sich kenntlich machen bzw. über Rote Ampeln fahren?

Grundsätzlich stehen dem Feuerwehrmitglied auf der Anfahrt mit seinem Privat PKW Sonderrechte nach § 35 Abs.1 StVO.

[…]Mit einem privaten Pkw, der keine Signaleinrichtungen wie ein Feuerwehrfahrzeug aufweist, sind daher, soweit es um die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit (§ 3 StVO) geht, allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne Gefährdung oder gar Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer statthaft.

Quelle: OLG Stuttgart Beschluss vom 26.4.2002, 4 Ss 71/02

Kurz gesagt: Ja, wir können uns solche Schilder auf das Autodach machen. Dies hilft aber eher beim Parken vor dem Gerätehaus damit der Gemeindevollzugsdienst uns keine Strafzettel im Einsatzfall ausstellt.