In der Graf-von-Oberndorff-Schule in Neckarhausen hatte die Brandmeldeanlage ausgelöst.
Bei der Erkundung wurde ein eingeschlagener Handdruckmelder vorgefunden. Da jedoch keine weitere Gefahr vorgefunden wurde, konnten die Kinder und Lehrer zurück ins Gebäude. Gemeinsam mit der Polizei und der Schulleitung wurden die Schüler über die Situation aufgeklärt.
Das Auslösen eines Feueralarms ist kein Kavaliersdelikt und ist strafbar!
Der ausgerückte Löschzug der Feuerwehr, der Rettungsdienst und die Polizei haben im Anschluss die Einsatzstelle an die Schulleitung übergeben.
Brandmeldeanlage
F BMA Feuer
