Angebranntes Essen in einer Kellerwohnung, der Bewohner war nicht zuhause. Weil der Rauchwarnmelder ausgelöst hatte, alarmierten Nachbarn die Polizei und die Feuerwehr. Die Feuerwehr lüftete die Wohnung, Löschmaßnahmen waren nicht notwendig.
Angebranntes Essen in einer Kellerwohnung, der Bewohner war nicht zuhause. Weil der Rauchwarnmelder ausgelöst hatte, alarmierten Nachbarn die Polizei und die Feuerwehr. Die Feuerwehr lüftete die Wohnung, Löschmaßnahmen waren nicht notwendig.