Aufgrund eines defekten Türschlosses musste eine Person aus der Kundentoilette eines Einkaufsmarktes befreit werden. Da das Türschloss bereits beschädigt und eine Öffnung nur noch durch höhere Gewalt möglich war, wurde die Tür kurzerhand aufgebrochen. Sichtlich geschockt aber körperlich unversehrt konnte die Person schließlich den Markt verlassen.