Durch Nachbar wurde ein ausgelöster Rauchwarnmelder Dachgeschoss eines Einfamilienhauses gemeldet. Auf klingeln und klopfen öffnete niemand. Von aussen war nichts feststellbar, sodass ein schadenfreier Zugang über ein gekipptes Fenster mittels der Drehleiter geschaffen wurde. Der Rauchwarnmelder wurde ausser Betrieb genommen nachdem die Wohnung kontrolliert wurde. Die Einsatzstelle wurde an die Besitzer, welche zwischenzeitlich benachrichtigt wurden, übergeben.