Da der Pflegedienst nicht in die Wohnung eines Anwohners kam und dieser die Tür nicht öffnete, bestand der Verdacht eines medizinischen Notfalls.
Die Feuerwehr öffnete die Tür und übergab die Einsatzstelle an den Rettungsdienst und an die Polizei.
Da der Pflegedienst nicht in die Wohnung eines Anwohners kam und dieser die Tür nicht öffnete, bestand der Verdacht eines medizinischen Notfalls.
Die Feuerwehr öffnete die Tür und übergab die Einsatzstelle an den Rettungsdienst und an die Polizei.