Urlaubszeit ist Fehlalarmzeit
Gerade in der Urlaubszeit werden wir manchmal alarmiert, obwohl es gar nicht brennt. Oft piept der Rauchmelder beim Nachbarn, weil seine Batterie leer oder dieser verdreckt ist. Die Prüfung und Pflege der Rauchmelder soll regelmäßig gemäß Herstellerangaben erfolgen, mindestens jedoch alle 12 Monate.
Prüfen Sie die folgenden Punkte:
– Gerätefunktion über Prüftaste testen. Drücken Sie die Prüftaste am Rauchmelder. Gibt der Melder nach einigen Sekunden keinen Signalton ab, ist die Funktion gestört. In diesem Fall tauschen Sie die Batterie bzw. wenn das nicht hilft, den Rauchmelder aus. Generell sind alle Rauchmelder spätestens 10 Jahre (plus 6 Monate Karenzzeit) nach Inbetriebnahme auszutauschen, da nach dieser Zeit eine einwandfreie Funktion nicht mehr gewährleistet ist
– Gerät visuell prüfen. Prüfen Sie, ob die Raucheintrittsöffnungen frei von z.B. Staub, Insekten oder Abdeckungen sind und der Rauchmelder nicht beschädigt ist. Tauschen Sie beschädigte oder stark verschmutzte Rauchmelder bitte umgehend aus. Möchten Sie den Rauchmelder reinigen, beachten Sie hierzu die Vorgaben des Herstellers
– Batterie rechtzeitig tauschen. Bei Rauchmeldern ohne das Qualitätszeichen „Q“ muss in der Regel die Batterie nach Herstellerangaben ausgetauscht werden. Tauschen Sie die Batterie des Rauchmelders immer gemäß der Herstellerangaben aus. Benutzen Sie dafür die vom Hersteller vorgegebenen Batterietypen, da eine andere Batterie die Funktion des Rauchmelders beeinflussen kann. Bei Rauchmeldern mit Langzeitbatterie und „Q-Zeichen“ entfällt der jährlicher Batterieaustausch durch die fest eingebaute 10-Jahres-Batterie.
Info´s unter https://www.rauchmelder-lebensretter.de/ oder offene Fragen direkt an ihre Feuerwehr