Brandgefahr zur Weihnachtszeit

Weihnachten soll eine Zeit der Freude und Besinnlichkeit sein. Alle Jahre wieder kommt es in der Weihnachtszeit aber leider auch zu unzähligen Zimmer- und Wohnungsbränden im gesamten Bundesgebiet. Da sie ohne solche Vorkommnisse das Weihnachtsfest verbringen können sollen, möchten wir ihnen einige Tipps geben:

  • Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen (Geschenkpapier, Vorhang) oder an einem Ort mit starker Zugluft auf.
  • Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung, an die Kinder nicht gelangen können.
  • Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen – vor allem nicht, wenn Kinder dabei sind. Unachtsamkeit ist die Brandursache Nummer eins!
  • Auch wenn man sie häufiger als sonst verwendet und griffbereit haben möchte: Bewahren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge an einem kindersicheren Platz auf.
  • Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie heruntergebrannt sind: Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und wird zur Brandgefahr.
  • Achten Sie bei elektrischen Lichterketten darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden. Die elektrischen Kerzen sollten ein Prüfsiegel tragen, das den VDE-Bestimmungen entspricht.
  • Wenn Sie echte Kerzen entzünden, stellen Sie ein entsprechendes Löschmittel (Wassereimer, Feuerlöscher, Feuerlöschspray) bereit.
  • Wenn es brennt, versuchen Sie nur dann die Flammen zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten schließen Sie möglichst die Tür zum Brandraum, verlassen (mit Ihrer Familie) die Wohnung und alarmieren die Feuerwehr mit dem Notruf 112.
  • Rauchwarnmelder in der Wohnung verringern das Risiko der unbemerkten Brandausbreitung enorm, indem sie rechtzeitig Alarm geben. Sie sind mittlerweile in allen Bundesländern verpflichtend.

Quelle: http://www.feuerwehrverband.de/

Wehr feiert auf dem Ball der Feuerwehr

Am Samstag, den 21.10.2017 fand in der Eduard-Schläfer-Halle in Neckarhausen der Ball der Feuerwehr statt. Zu Beginn eröffnete Kommandant Stephan Zimmer mit einigen Grußworten die Festlichkeit. Bürgermeister Simon Michler sowie seine Gattin Martina, Altgemeinderätin Heidi Gade, der in der Küche aktive Gemeinderat Thomas Zachler, Geschäftsführer des Kreisfeuerwehrverbandes Thomas Frank und Abordnungen der Feuerwehren Ladenburg und Dossenheim waren nach Neckarhausen gekommen um in der festlich geschmückten Turnhalle den gesellschaftlichen Höhepunkt der Wehr zu feiern.
Thomas Frank eröffnete seine Rede mit den Worten „Verdiente Kameraden zu ehren, ist ein guter und sinnvoller Brauch innerhalb der Feuerwehren.“ So war es an diesem Abend auch seine Aufgabe, einige Kameraden für ihre Verdienste zu ehren. Justin Imhof erhielt für 12 Jahre aktiven Dienst ein Präsent und eine Urkunde, Stefan Paul und Timo Walter erhielten für 25 Jahre aktiven Dienst das silberne Feuerwehr-Ehrenzeichen. Die sichtlich überraschten Stephan Zimmer und Michael Stein wurden für ihren unermüdlichen Einsatz als Kommandant und Stellvertreter in den vergangenen 20 Jahren mit dem silbernen Ehrenkreuz des Deutschen Feuerwehrverbandes ausgezeichnet. Michael Berger fügte scherzhaft an, „die beiden mal fortschicken zu wollen“. Sie bekamen einen Gutschein für ein Wochenende in Hamburg bzw. München von der Feuerwehr. Auch die Gemeinde dankte den Geehrten mit einem Buchgeschenk. Simon Michler dankte allen Kameraden für ihre Einsatzbereitschaft. Die Feuerwehr sei seit jeher ein fester Bestandteil im Gemeindeleben, indem sie nicht nur den Brandschutz der Gemeinde sicherstellt, sondern mit dem Tag der Sicherheit, dem Feuerwehrball und an Rund ums Schloss einen weiteren Beitrag in der Gesellschaft leistet.
Zur Musik von Ralf Siegel lud die Feuerwehr-Bar die Gäste bis in die Morgenstunden zum Verweilen und Feiern.
Ein besonderer Dank ging an diesem Abend auch an den Männergesangsverein Neckarhausen und an das Bistro Azzurro, die für das leibliche Wohl sorgten. (je)

Ball der Feuerwehr

Am Samstag, den 21. Oktober schmeißen sich die Blauröcke der Feuerwehr Edingen-Neckarhausen wieder in ihre Uniformen. An diesem Tag steht wieder der Feuerwehrball, einer der wenigen Verbliebenen der Region, im Kalender, zu dem die Feuerwehren aus nah und fern, aber auch die Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind. Um 20.00 Uhr eröffnet Kommandant Zimmer den Ball, bei dem zu Beginn auch wieder Ehrungen für verdiente Feuerwehrleute anstehen werden. Nach dem „offiziellen“ Teil öffnet die Tanzfläche zur Musik von Ralf Siegel, das Bistro Azzurro versorgt die hungrigen Gäste und auch die Bar lockt mit leckeren Cocktails, Longdrinks und Shots. Die Feuerwehr Edingen-Neckarhausen freut sich auf zahlreiche Besucher. Der Eintritt ist kostenlos.

Tag des Rauchmelders

Unscheinbar soll er seit dem 31.12.2014 in jedem Zimmer, in dem bestimmungsgemäß Menschen schlafen, und in allen Treppenhäusern und Fluren, die als Fluchtwege genutzt werden, hängen. Am heutigen Freitag, den 13.10.2017 ist Tag des Rauchmelders. Unzähligen Menschen hat er wahrscheinlich das Leben gerettet, indem er rechtzeitig vor den giftigen Rauchgasen, die bei einem Brand entstehen, gewarnt hat. Seit der Einführung der Rauchwarnmelderpflicht musste die Feuerwehr Edingen-Neckarhausen zu 14 Einsätzen ausrücken, bei denen Nachbarn oder Fußgänger das Warnsignal gehört hatten. In vier Fällen konnte dadurch schlimmeres verhindert werden. In 10 Fällen kam es zu Fehlalarmen. Bei zahlreichen Bränden konnten Bewohner rechtzeitig die Wohnung verlassen. Dies macht deutlich wie wichtig Rauchwarnmelder und die regelmäßige Wartung sind. In unserem Blog hatten wir deshalb nochmals einige Informationen und Hinweise veröffentlicht. Informieren Sie sich, denn Rauchmelder retten Leben.
(Bild: www.rauchmelder-lebensretter.de)

Bürger fragen – Ihre Feuerwehr antwortet: Teil 6

Dürfen die Feuerwehrleute auf der Anfahrt zum Gerätehaus sich kenntlich machen bzw. über Rote Ampeln fahren?

Grundsätzlich stehen dem Feuerwehrmitglied auf der Anfahrt mit seinem Privat PKW Sonderrechte nach § 35 Abs.1 StVO.

[…]Mit einem privaten Pkw, der keine Signaleinrichtungen wie ein Feuerwehrfahrzeug aufweist, sind daher, soweit es um die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit (§ 3 StVO) geht, allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne Gefährdung oder gar Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer statthaft.

Quelle: OLG Stuttgart Beschluss vom 26.4.2002, 4 Ss 71/02

Kurz gesagt: Ja, wir können uns solche Schilder auf das Autodach machen. Dies hilft aber eher beim Parken vor dem Gerätehaus damit der Gemeindevollzugsdienst uns keine Strafzettel im Einsatzfall ausstellt.

Bürger fragen – Ihre Feuerwehr antwortet: Teil 5

Wer muss bei Fehlalarm eines privaten Rauchwarnmelders zahlen und was gibt es zu beachten?

Wer ist für die Rauchwarnmelder verantwortlich?

Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Bei Mietwohnungen liegt es also in der Regel in der Verantwortung der Mieterin oder des Mieters als Wohnungsbesitzerin oder -besitzer, zum Beispiel einen Batteriewechsel an den Rauchwarnmeldern rechtzeitig durchzuführen. Dies sollte vorab mit dem Vermieter geklärt werden. Jedenfalls müssen Rauchwarnmelder spätestens alle 12 Monate fachkundig gewartet werden und auch das von der Herstellerfirma empfohlene „Verfallsdatum“ für den Austausch der Geräte muss beachtet werden, da die Zuverlässigkeit durch Verschmutzung des optischen oder photoelektrischen Systems sowie durch Alterung der Bauteile nach etwa zehn Jahren sinkt.

Kosten bei Fehlalarm:

Da Rauchwarnmelder nur in dem Raum alarmieren, in dem sie installiert sind, erfolgt die Alarmierung der Feuerwehr in der Regel durch eine Person, die das Signal eines Rauchwarnmelders wahrnimmt. Die alarmierende Person ist nur dann kostenersatzpflichtig, wenn ihr für die Fehlalarmierung böswilliger Vorsatz oder grob fahrlässige Unkenntnis der Tatsachen vorgeworfen werden kann.

Wer kommt für die eventuellen Schäden auf, die an Haus- und Wohnungstüren oder sonstigen Einrichtungen entstehen können, wenn sich die Feuerwehr Zugang verschafft?

Die vom Technischen Einsatzleiter der Feuerwehr angeordneten Maßnahmen sind vom Eigentümer und Besitzer des betroffenen Grundstücks zu dulden. Hierzu gehört auch die Beschädigung von Türen oder anderen Gebäudeteilen, wenn die Feuerwehr bei einer Alarmierung davon ausgehen durfte, dass eine Gefahr vorlag. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Gemeinde als Trägerin der Feuerwehr besteht nicht.

Sonstiges:

Rauchwarnmelder können über Netzstrom oder mit Batterie betrieben werden. Bei Geräten mit Batteriebetrieb ist zu unterscheiden zwischen solchen, die mit handelsüblichen Batterien betrieben werden, die von der Benutzerin oder vom Benutzer auszuwechseln sind, und solchen mit fest eingebauten Langzeitbatterien; letztere müssen bei leeren Batterien komplett ausgetauscht werden.

Ihre Feuerwehr Edingen-Neckarhausen begrüßt die Rauchwarnmelderpflicht für Privathaushalte. Keinesfalls sollten Bürgerinnen und Bürger bei einer auch nur vermuteten Notsituation auf einen Notruf verzichten. Daher raten wir: Lieber einmal zuviel anrufen als einmal zu wenig. Sollten Sie fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Rauchwarnmelder retten leben.
Weitere Info’s unter www.rauchmelder-lebensretter.de

Bürger fragen – Ihre Feuerwehr antwortet: Teil 4

Sind die freiwilligen Feuerwehrleute immer auf Bereitschaft?

Im Prinzip ja. Jeder hat einen Digitalen Meldeempfänger, über welchen er alarmiert wird. Den Einsatz übernehmen sollte jeder der gerade einsatzbereit ist.

Informativ: Laut Feuerwehrgesetz bekommt jeder Arbeitgeber eine Entschädigung gezahlt wenn ein Mitarbeiter in einem Feuerwehreinsatz ist. Dies bedeutet aber nicht automatisch dass jeder von seinem Arbeitsplatz fern bleiben kann. Jeder Arbeitgeber muss dies genehmigen und natürlich muss die Anfahrt von der Arbeit im Verhältnis zum Ereignis stehen.

Ihre Feuerwehr Edingen-Neckarhausen freut sich über jede/n interessierte/n BürgerIn welche/r als Einsatzkraft dazugewonnen werden kann. Helfen Sie uns, damit wir Ihnen helfen können!

Bürger fragen – Ihre Feuerwehr antwortet: Teil 3

Werden Tagsüber, nachts und am Wochenende immer die gleichen Leute alarmiert?

Da die Mehrheit unter der Woche über Tag an ihren Arbeitsstellen außerhalb des Ortes sind wird zu diesen Zeiten, von 6-18h, immer die gesamte Einsatzabteilung alarmiert. Nachts wird dann je nach Größe des vermuteten Ereignisses auch nur eine Abteilung alarmiert.

Wie man in unserer Jahresstatistik 2015 sehen konnte ist der Großteil der Einsätze auch genau zu diesen Zeiten weshalb die meisten Einsätze auch gemeinsam abgearbeitet werden.

Bürger fragen – Ihre Feuerwehr antwortet: Teil 2

Gibt es Unterschiede zur Berufsfeuerwehr?

Wie der Name schon sagt machen die einen es als Beruf, die anderen freiwillig.

Bei der Freiwilligen Feuerwehr wird im Gegensatz zu einer Berufsfeuerwehr Personal alarmiert und keine Fahrzeuge. Da bei den hauptberuflichen Kameraden jedes Fahrzeug besetzt ist kann ein solches direkt alarmiert werden.

In der Freiwilligen Feuerwehr weiß man nie genau wie viele Kameraden kommen, da dies von Arbeitszeit und -ort, Krankheit, Urlaub abhängig ist.

Und so kommt es vor das zu einer Türöffnung auch 3 Großfahrzeuge ausrücken. Hintergrund ist das nicht jedes Fahrzeug voll besetzt sein kann.

Grundsätzlich gilt: Es wird angefahren bis eine Lage bekannt ist und kein Personal mehr benötigt wird.

Übrigens: Über 80 % aller Feuerwehrleute in Deutschland sind ehrenamtlich.