Wechsel der Rauchmelder

Seit Einführung der Rauchmelderpflicht vor zehn Jahren ist die Zahl der Toten bei Wohnungsbränden deutlich gesunken. Rauchmelder müssen in Baden-Württemberg seit 2013 in allen Schlaf- und Wohnräumen sowie den Fluchtwegen installiert sein.

Passend zu diesem Anlass möchten wir daran erinnern, dass Rauchmelder nach spätestens zehn Jahren und sechs Monaten ausgetauscht werden müssen. Dabei handelt es sich nicht um eine Empfehlung, sondern um eine gesetzliche Pflicht. Danach ist die Sicherheit der Geräte durch Staub oder Schmutz nicht mehr gewährleistet. In der Innenseite oder der Betriebsanleitung findet man das Herstellungsdatum der Rauchmelder.

Rauchmelder sollten außerdem einmal jährlich, in der Regel durch den Wohnungseigentümer, gewartet und im Zweifelsfalle sofort ausgetauscht werden.